1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen fragmente, Grabmalgestaltung Rudolf Struck, Kirchstraße 4, 79539 Lörrach (im Folgenden kurz Auftragnehmer) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1.4. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
1.4. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
3. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
3.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt der Auftragnehmer, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein verbindliches, vierwöchig-befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers kommt der Vertrag zu Stande.
3.2. Angebote des Auftragnehmers gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
3.3 Bei Auftragsannahme hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich zu bestätigen, dass er über die Grabstelle verfügungsberechtigt ist.
3.2. Angebote des Auftragnehmers gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
3.3 Bei Auftragsannahme hat der Kunde dem Auftragnehmer unverzüglich zu bestätigen, dass er über die Grabstelle verfügungsberechtigt ist.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
4.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers und der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.
4.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
4.3. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers und der Kunde ist verpflichtet, diese pfleglich zu behandeln.
5. Arbeiten in der Schweiz
Für grenzüberschreitende Arbeiten in der Schweiz ist die Schweizer MwSt. vom Privatkunden selbst zu tragen bzw. wird am Ende gesondert in Rechnung gestellt.
6. Gewährleistung
5.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
5.2 Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Auftragnehmers für diese Arbeiten.
5.2 Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Auftragnehmers für diese Arbeiten.
7. Intellektuelles Eigentum
Sofern nicht anders vermerkt, verbleiben Skizzen, Modelle und Entwürfe im Eigentum des Auftragnehmers.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.